Kurzzeit- / Verhinderungspflege
Die Kurzzeitpflege, oder auch öfter „Ferienpflege“ oder Verhinderungspflege genannt, soll pflegenden Angehörigen ermöglichen, über einen Zeitraum von einer bis sechs Wochen, von der Pflege Abstand zu gewinnen und sich zu erholen.
Wenn die pflegende Person erkrankt, zur Kur geht oder gar ins Krankenhaus muss, ist das Angebot der Kurzzeitpflege oder der Verhinderungspflege die richtige Einrichtung.
Die Pflegekassen bezuschussen den Kurzzeitpflegeaufenthalt bis zu 28 Tagen im Jahr mit derzeit bis zu 1.550,- €. Bei entsprechenden Voraussetzungen wird von der Krankenkasse die Verhinderungspflege ebenfalls für maximal 28 Tage im Jahr mit bis zu 1.550,- € bezuschusst. Sprechen Sie mit Ihrer Kranken- und/oder Pflegekasse.
Da in den Hauptferienzeiten dieses Angebot schon recht früh ausgebucht ist, sollten Sie sich rechtzeitig um einen Platz bemühen.
Für weitere Fragen zur Kurzzeitpflege und zur Reservierung eines Platzes wenden Sie sich bitte an Frau Leinen unter der Telefonnummer 07641/581-117 oder
per Email info@metzger-gutjahr.de.
Hier können Sie die Anmeldeformulare herunterladen
Anmeldung zur KurzzeitpflegeÄrztlicher Fragebogen