Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege, oder auch öfter „Ferienpflege“ oder Verhinderungspflege genannt, soll pflegenden Angehörigen ermöglichen, über einen Zeitraum von einer bis sechs Wochen, von der Pflege Abstand zu gewinnen und sich zu erholen.

Wenn die pflegende Person erkrankt, zur Kur geht oder gar ins Krankenhaus muss, ist das Angebot der Kurzzeitpflege oder der Verhinderungspflege die richtige Einrichtung.

Die Pflegekassen bezuschussen den Kurzzeitpflegeaufenthalt bis zu 28 Tagen im Jahr mit derzeit bis zu 1.774,- €. Bei entsprechenden Voraussetzungen wird von der Krankenkasse die Verhinderungspflege ebenfalls für maximal 28 Tage im Jahr mit bis zu 1.612,- € bezuschusst. Sprechen Sie mit Ihrer Kranken- und/oder Pflegekasse.

Da in den Hauptferienzeiten dieses Angebot schon recht früh ausgebucht ist, sollten Sie sich rechtzeitig um einen Platz bemühen.

Kurzzeitpflege

Ihre Ansprechpartnerin

Für Rückfragen und Auskünfte bezüglich einer Heimaufnahme steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Grafmüller, gerne zur Verfügung. Einen Termin können Sie mit Frau Grafmüller unter Telefon 07641/581-113 vereinbaren.

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Informationen und Dokumente

Weitere Infos und Dokumente

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