Zusammensetzung der Heimkosten

Zusammensetzung des Heimentgeltes

Stand: 1. Januar 2022

Was ist in den Heimkosten enthalten, wie hoch sind diese und wieviel Personal wird finanziert?
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, um zu verstehen, warum Pflege „so viel Geld“ kostet.

Wie setzt sich das Heimentgelt zusammen:

1. Pflegesatz
(unterschiedlich je Pflegegrad)
enthält Kosten für:

  • das Pflegepersonal
  • das Personal des Sozialdienstes
  • die Leitung der Pflege und Betreuung
  • die Pflegehilfsmittel (soweit nicht verordnungsfähig)
  • 50 % der allgemeinen Betriebskosten (= Unterkunft und Verpflegung ohne Lebensmittel und Personalkosten der Küche)

Die Entgelte je Pflegegrad in den Graden 2 – 5 errechnen sich aus dem Einrichtungseinheitlichen Entgelt (EEE) zuzüglich dem Zuschuss im jeweiligen Pflegegrad, diffidiert durch 30,42 Tage.

2. Unterkunft und Verpflegung

2.a Verpflegung

  • Kosten der Lebensmittel und Getränke (Küche)
  • Personalkosten der Mitarbeitenden in der Küche

2.b Unterkunft

(= 2. Hälfte der Betriebskosten) enthält Kosten für:

  • Energiekosten (Wasser, Heizung, Strom)
  • Müllentsorgung
  • Haustechnik
  • Verwaltung und Wirtschaftsbedarf
  • Haus- und Wäschereinigung
  • etc.
  • (jeweils incl. Personalkosten)

3. Investitionskosten
= nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckte Kosten der

  • Herstellung, Beschaffung, Wiederbeschaffung und Instandhaltung/-setzung von betriebsnotwendigen Gebäuden und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegütern, Miete und Pacht von Anlagegütern.

(vergleichbar mit der Miete einer Wohnung)

4. Altenpflege Ausbildungsumlage

Diese Umlage wird vom Kommunalverband für Jugend und Soziales jedes Jahr neu errechnet. Sie ist sowohl im stationären Bereich (Pflegeeinrichtung) als auch in der ambulanten Pflege oder der Tagespflege zu entrichten. Hierüber werden die Ausbildungskosten der ausbildenden Einrichtungen auf alle Pflegeeinrichtungen verteilt. Diese Umlage wird sich in den nächsten Jahren reduzieren und voraussichtlich 2025 auslaufen

Mit Einführung der generalistischen Pflegefachausbildung ab 01.01.2020 wird eine zweite Ausbildungsumlage nach dem neuen Ausbildungsgesetzt erhoben. Diese wird jedes Jahr anhand unseres Umlagesatzes, der uns von einer neu gegründeten Stelle vorgegeben wird, berechnet und über die Pflegekassen überprüft und genehmigt.

Personalkosten

Die Personalkosten betragen ca. 70 % der Kosten unseres Pflegeheims.

  • Im Bereich der Pflege und Betreuung entstehen durchschnittliche Personalkosten in Höhe von ca. 56.950 € je Vollstelle/Jahr.
  • Für die Anwesenheit nur einer Kraft in der Pflege rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr sind 5,6 Vollstellen, für den Tagdienst allein 3,5 Vollstellen, notwendig.

Wer bestimmt die Höhe der Entgelte – die Einrichtung?

Die Kosten der Pflege und Betreuung, sowie für Unterkunft und Verpflegung verhandeln wir nach Information und Beteiligung des Einrichtungsfürsprechergremiums und mit Unterstützung des Diakonischen Werkes Baden mit:

  • dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
  • den Vertretern der Pflegekassen, welche mehr als 5 % der Belegungstage mitfinanzieren.
  • die Investitionskosten werden unter Beteiligung dem Einrichtungsfürsprechergremium mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und dem örtlichen Sozialhilfeträger verhandelt.
  • die Höhe der Ausbildungsumlage, an der wir uns auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen beteiligen müssen, wird von der Pflegesatzkommission festgesetzt.

Stand 01.01.2022

Heimkosten je Tag gültig ab 01.01.2021
BT Ost (auch Doppelzimmer Bj. 1982)
Pflegeheim + Kurzzeitpflege Pflege + AUSB.Uml.bei 30,42 TageAnteil Pflegeka.EEEAllg.Kost mtl.Ant. sonst. Fianzierung
 
Pflegegrad 161,0565,792.001,33125,001.876,331.398,713.275,04
Pflegegrad 277,7982,532.510,56770,001.740,561.398,713.139,27
Pflegegrad 393,9698,703.002,451.262,001.740,451.398,713.139,17
Pflegegrad 4110,82115,563.515,341.775,001.740,341.398,713.139,05
Pflegegrad 5118,39123,133.745,612.005,001.740,611.398,713.139,33
zuzügl. Allg.Kost.       
Unterk. u. Verpfl. Gesamt32,98      
davon für Unterkunft17,40      
davon für Verpflegung15,58      
Investitionskosten13,00      
Ausbildungsumlage alte Ausbildung0,96      
Ausbildungsumlage neue Ausbildung3,78      

Pflegeheim + Kurzzeitpflege

Heimkosten je Tag gültig ab 01.01.2021
BT Süd (Einzelzimmer Bj. 2008)
BT West (Einzelzimmer Bj. 2010)
Pflegeheim + Kurzzeitpflege Pflege + AUSB.Uml.bei 30,42 TageAnteil Pflegeka.EEEAllg.Kost mtl.Ant. sonst. Fianzierung
 
Pflegegrad 161,0565,792.001,33125,001.855,341.499,713.355,05
Pflegegrad 277,7982,532.510,56770,001.740,561.499,713.240,27
Pflegegrad 393,9698,703.002,451.262,001.740,451.499,713.240,16
Pflegegrad 4110,82115,563.515,341.775,001.740,341.499,713.240,04
Pflegegrad 5118,39123,133.745,612.005,001.740,611.499,713.240,32
zuzügl. Allg.Kost.       
Unterk. u. Verpfl. Gesamt32,98      
davon für Unterkunft17,40      
davon für Verpflegung15,58      
Investitionskosten16,32      
Ausbildungsumlage alte Ausbildung0,96      
Ausbildungsumlage neue Ausbildung3,78      

 

Personalschlüssel Stand: 01.01.2021

Die Personalschlüssel wurden von uns entsprechend den Möglichkeiten der Rahmenvereinbarung auf dem höchsten 2020 möglichen Niveau vereinbart. Mit jeder weiteren Personalstelle erhöht sich der Eigenantei, auf Grund des fixen Zuschusses der Pflegeversicherung für unsere Bewohner/innen.

Heimkosten je Pflege- und Betreuungsstunde

Das monatliche Heimentgelt ist als Einzelbetrag gesehen mit bis zu 5.050,33 € (bei 30,42 Tagen in Pflegegrad 5) ein hoher Betrag. Was kostet aber die Stunde Pflege und Betreuung, wenn man die Zeit der notwendigen Vorhaltung der Dienstleistung betrachtet?
Ausgehend von 16 Stunden Leistungsangebot (ohne Ruhezeiten der Bewohner) bei Pflegestufe 3 und 30 Tagen ergibt sich folgende Berechnung:

  • 16 Stunden x 30 Tage = 480 Stunden.
  • Heimentgelt 5.245,32 Euro/30 Tage x 16 Stunden
    5.245,32 € ./. 480 Stunden = 10,93 €/Std.
  • Diese Stundenvergütung enthält neben den Dienstleistungen der Pflege und Betreuung auch alle Miet- und Versorgungskosten (Essen, Wäsche, Energie, etc.).

Alle zusätzlichen Aufwendungen wie z.B. Telefon, Begleitung zu Arztbesuchen, Zeitschriften, u.v.a. sind nicht in den Heimentgelten enthalten.